Einweg - Tragelaken für Bestatter | verottbar nach VDI 3891

Unsere Einwegtraglaken sind speziell für Bestattungszwecke konzipiert und bieten eine hygienische und praktische Lösung.
Sie bestehen aus hochwertigem Material und sind flüssigkeitsundurchlässig, um eine sichere Handhabung und Entsorgung zu gewährleisten. Mit verschiedenen Größenoptionen passen unsere Einwegtraglaken zu unterschiedlichen Anforderungen.


 

Einweg - Tragelaken | Flüssigkeitsabsorbierend - 160 x 250 cm
Einweg-Tragelaken
Format: 160 x 250 cm (BxL)
Rückstandslos verbrennbar gemäß VDI 3891
Flüssigkeitsabsorbierend
Verpackungseinheit: 25 Stück im Karton
Preis je 1 Stück 
Preis auf Anfrage
Einweg - Tragelaken | verrottbar - 150 x 230 cm
Einweg-Tragelaken verrottbar
Format: 150 x 230 cm (BxL)
verrottbar gemäß VDI 3891
Verpackungseinheit: 50 Stück im Karton
Preis je 1 Stück 
Preis auf Anfrage
1 bis 2 (von insgesamt 2)


Bestatter verwenden Einwegtraglaken für verschiedene Zwecke während der Bestattungsvorbereitungen.
Einige mögliche Verwendungen von Einwegtraglaken durch  Bestatter sind zum Beispiel folgende:

  1. Hygienische Abdeckung: Einwegtraglaken können verwendet werden, um den Körper des Verstorbenen hygienisch abzudecken und vor äußeren Einflüssen zu schützen, während er im Sarg oder in der Kühlkammer aufbewahrt wird.

  2. Leichentransport: Einwegtraglaken können auch verwendet werden, um den Verstorbenen während des Transports von einem Ort zum anderen abzudecken und zu schützen. Sie helfen dabei, eine hygienische und angemessene Transportlösung zu gewährleisten.

  3. Vorbereitung für die Bestattung: Einwegtraglaken können verwendet werden, um den Verstorbenen während der Vorbereitung für die Bestattung, wie das Ankleiden oder das Aufbahren im Sarg, abzudecken und zu schützen.

  4. Schutz vor Verschmutzung: Einwegtraglaken können verwendet werden, um den Arbeitsbereich des Bestatters oder des Leichenpräparators vor Verschmutzung zu schützen, indem sie als Unterlage dienen, um Flüssigkeiten oder Verunreinigungen aufzufangen.

  5. Entsorgung: Einwegtraglaken sind verottbar nach VDI 3891 sowie verbrennbar.
     

Wir bitten zu Beachten, dass die Verwendung von Einwegtraglaken je nach lokalen Gesetzen, Vorschriften und Bestattungspraktiken variieren kann.